Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Die Vertretung bei Problemen rund um Fragen des Schadenersatzes und der Gewährleistung, insbesondere im Zusammenhang mit Werkleistungen im Bereich der Baubranche gehört zu meinem Hauptaufgabenbereich. Ich betreue seit vielen Jahren Werkunternehmer, die im Zusammenhang mit Baumängeln oft mit sehr hohen Forderungen konfrontiert werden.

Vertragsrecht

Eine besondere Kompetenz meiner Kanzlei liegt in der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen. Dazu gehört insbesondere die Gestaltung maßgeschneideter Bauverträge (Werkverträge), die schon im Vorfeld eine gute Position im Streitfall sichern sollen. Dazu gehören auch Vertriebsverträge (Franchise- und Handelsvertreterverträge) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie Kauf- und Übergabsverträge und Mietverträge.

Ein professionell gestalteter Vertrag vermeidet einen späteren teuren Prozess oder erhöht die Erfolgsaussichten in einem allenfalls notwendigen Gerichtsverfahren erheblich. Ich habe den Anspruch, für jede Problem- und Interessenslage maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die sich mit den speziellen Bedürfnissen des Klienten decken.

Familien- und Erbrecht

Einen weiteren Schwerpunkt meiner Kanzlei bildet das Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Obsorge, Unterhalt) und das Erbrecht (Testament, Verlassenschaft). Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, die sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung, die Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen, die Regelung von Obsorgerecht und Kontaktrecht betreffend die gemeinsamen Kinder, der Ausgleichsanspruch sowie der Ehevertrag, der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann. Ich kläre die Aussichten und Risiken eines Verfahrens und suche mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.